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DV-IN bei der Sony DCR PC6 frei schalten:
Als Erstes vorweg: Diese Anleitung ist nur zum lernen der entsprechenden Technik gedacht und erfolgt auf EIGENE Gefahr!
Wenn du nicht ganz genau weisst, was du machst, dann lass es besser!!!

Unsere Kurzanleitung zum Freischalten (nur für Camcorder Sony DCR PC6 / Sony DCR PC6E) ist in folgende Bereiche aufgeteilt:

ACHTUNG: Diese Seiten werden NICHT mehr aktualisiert und bleiben für Interressierte nur noch aus historischen Gründen online!


Rechtliches, OHNE Gewähr!
Wenn du den DV-IN an deiner Kamera selbst freischaltest, ist das nicht strafbar. Du darf ja Deine Kamera auch aufschrauben oder mit absicht zerstören. Wenn Du einen Händler oder DV-in Service aufsuchst, um die Kamera Freischalten zu lassen, handelt der Händler in deinem Auftrag.Ein Problem könnte sein, wenn ein Händler dir einen DV-IN freigeschalteten Camcorder verkauft, wenn die vom Hersteller her nicht freigeschaltet war. Da muss dich der Händler auf jeden Fall drauf aufmerksam machen, dass der Camcorder nicht freigeschaltet war und erst im Auftrag des Kunden freigeschaltet wurde. Der Handel und die Herstellung von DV-IN Freischaltlösungen ist legal.

Der deutsche und europäische Zoll, der ja an den eigenen Freischaltungen weniger Einnahmen hat, interessiert es nach eigener Aussage nur der Zustand, den die Kamera hat, wenn diese nach Deutschland importiert wird. Der Hersteller aber dafür muss Sorge tragen, dass DV-IN Freischalten nicht allzu einfach ist. Der Hersteller muss den DV-IN so effektiv wie möglich deaktivieren. Diese Forderung wird auch immer erfüllt, denn die Freischaltung neuerer Modelle ist immer komplizierter geworden.

 DV-IN Freischaltungen sind für die Hersteller was positives und auch was negatives... Für viele ist es ein Kaufargument (wie für mich), wenn man die Cam nachträglich DV-IN tauglich machen kann. Also verkauft der Hersteller mehr Videokameras die noch nicht freigeschaltet, und somit wesentlich billiger für den Kunden, sind... Die Hersteller dürfen das natürlich nicht für gut heißen, Informationen darüber verbreiten wie die Cam freigeschaltet werden kann oder gar damit werben. In solchen Fällen könnten sie vom Zoll verklagt werden und das würde sehr teuer werden... Die Hersteller halten sich deshalb auch mit diesbezüglichen Aussagen zurück.

Viele Hersteller verweigern nach einer DV-IN Freischaltung den Garantieanspruch, weshalb es mit fast allen Methoden der Freischaltung auch möglich ist, die Freischaltung wieder rückgängig zu machen. Wenn die Freischaltung wieder rückgängig gemacht wurde (und alle weiteren eventuellen Änderungen), dann ist die Cam wieder im "Werkszustand" und die Herstellergarantie läuft wieder... :-) Juristisch sind die Hersteller wohl im Recht, da von Seiten des Kunden ein Eingriff am Gerät vor genommen wurde. Jedoch ist eine Freischaltung selten der Grund für einen Defekt an der Cam und die Cam wurde ja auch nicht aufgeschraubt. Es wurde "nur" ein Kabel an die Cam angeschlossen und die Software etwas verändert. Es liegt auch noch kein Gerichtsurteil vor, da sich auch einige Hersteller kulant dem Kunden gegenüber zeigen.

- die GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) hat vor einiger Zeit auf mögliche Forderungen für einen DV-IN an Camcordern verzichtet, da die Camcorder mehr für Video- als für Audio- Aufzeichnungen genutzt werden.- die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) ist eigentlich nicht betroffen, da DV-Cams über kein eigenes TV-Empfangsteil verfügen und damit Rundfunkprogramme nicht ohne weiteres aufzeichnen können. 


Alles was hier steht ist natürlich ohne Gewähr und ohne Haftung von unserer Seite aus. Solltest du dich genauer darüber informieren wollen, dann suche bitte fachlichen Rat bei einem Anwalt deines Vertrauens.


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